Du hälst Bienen, oder planst in Zukunft Bienen zu halten?

Dann solltest du wissen, das du deinen Standort und die Anzahl deiner Bienen dem Veterinäramt melden musst.
Relevant ist zunächst die Bienenseuchen-Verordnung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738) in der jeweils geltenden Fassung. Nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung hat jeder, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Alle wichtigen und vorallem genaueren Informationen (Gesetze) erhälst du vom Bundesministerium für Ernährug und Landwirtschaft.

Unsere zuständige Amt für Müncheberg und Umgebung:

Landratsamt
Fachbereich II
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
veterinaeramt(at)landkreismol.de

Das Dokument, mit dem du die Tierhaltung melden kannst, findest du HIER