Ab dem 14. Juni 2026 ändert sich die Kennzeichnungspflicht für Honig in der EU. Die neue Gesetzgebung, die Teil der überarbeiteten EU-Frühstücksrichtlinie ist, soll Verbrauchern mehr Klarheit über die Herkunft von Honigprodukten verschaffen und sowohl heimische Imker als auch fair gehandelte Honigproduzenten stärken.
Was ändert sich genau?
Bisher war es ausreichend, bei Honigmischungen die vage Angabe „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ zu verwenden. Diese wenig aussagekräftige Formulierung wird künftig unzulässig sein . Stattdessen müssen alle Herkunftsländer im Hauptsichtfeld des Etiketts in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt werden, ergänzt um die jeweiligen Prozentanteile. Es ist eine Toleranzspanne von fünf Prozent bei den Prozentangaben vorgesehen. Für Kleinverpackungen unter 30 Gramm reicht die Angabe der zweibuchstabigen Ländercodes.
Warum ist diese Änderung notwendig?
Honig zählt weltweit zu den am häufigsten gefälschten Lebensmitteln . Billige Importe aus Drittstaaten, oft mit Zuckersirup gestreckt, setzen den Markt unter Druck . Eine Studie der EU-Kommission ergab, dass fast die Hälfte des in die EU importierten Honigs verfälscht ist . Die neue Kennzeichnung soll die Rückverfolgbarkeit verbessern und Konsumenten vor Etikettentricks schützen.
Was bedeutet das für den Hobby-Imker?
Für Hobby-Imker und Direktvermarkter bringen die neuen Vorschriften vor allem Vorteile. Da sie in der Regel reinen Honig aus lokaler Produktion anbieten, sind sie von den detaillierten Mischungsangaben der neuen Honigverordnung nicht betroffen. Die verstärkte Transparenz auf dem Markt kann sogar ihre Position stärken:
Mehr Wertschätzung für regionalen Honig: Die neue Kennzeichnung macht deutlich, wie viel „echter“ Honig in Industrieprodukten steckt und woher dieser stammt. Dies kann dazu führen, dass Verbraucher bewusster nach Honig aus der Region suchen und die Qualität und Herkunft heimischen Honigs mehr schätzen.
Wettbewerbsvorteil: Hobby-Imker können mit der klaren und nachvollziehbaren Herkunft ihres Honigs punkten. Sie brauchen keine komplexen prozentualen Angaben machen, sondern können weiterhin stolz auf die 100 % regionale Herkunft ihres Produkts verweisen.
Vertrauensbildung beim Kunden: Die erhöhte Sensibilität der Kunden für die Honigherkunft durch die neue EU-Richtlinie spielt Hobby-Imkern in die Hände. Ihre Produkte stehen für Authentizität und Rückverfolgbarkeit, was das Vertrauen der Käufer weiter stärken kann.
Übergangsregelungen
Honig, der noch vor dem 14. Juni 2026 unter den alten Kennzeichnungsregeln abgefüllt wurde, darf bis zum Abbau der Bestände verkauft werden.
Hier findet Ihr den Artikel vom Deutschen Imkerbund: Mehr Klarheit auf dem Honigetikett oder gleich zum Gesetzestext des Bundesgesetzblatt Nr. 289
